ING Bank droht Kunden mit Kündigung des Girokontos
Streit um BGH-Urteil geht in die nächste Runde: Bei fehlender Zustimmung droht ING-Kunden die Kündigung
Die ING macht es der Deutschen Bank nach und droht Kunden mit Kündigung, wenn diese nicht den neuen AGB zustimmen. Auslöser dieses Streits ist ein BGH Urteil zu den Bankgebühren aus dem Frühjahr.
ING braucht Zustimmung der Kunden, um mit ihnen weiterarbeiten zu können
Die ING verlangt von ihren Kunden, den aktuellen Kontogebühren und Verwahrentgelten zuzustimmen. Weigern sie sich, könnte demnächst eine Kündigung für das ING Girokonto ins Haus flattern. „Am Ende brauchen wir die Zustimmung der Kunden, um weiter mit ihnen zusammenzuarbeiten“, macht ING-Deutschland-Chef Nick Jue gegenüber der Deutschen Presseagentur deutlich.
Ab Ende November 2021 soll ein Großteil der Kunden darüber auf digitalem Wege kontaktiert werden. Die neuen Konditionen sollen ab März 2022 in Kraft treten. Kunden der Deutschen Bank, der Postbank und der Norisbank haben bereits Post mit einer Zustimmungs-Aufforderung bekommen. Auch hier droht eine Kündigung, wenn sich die Kunden weiterhin verwehren.
BGH-Urteil sieht aktive Zustimmung des Bankkunden vor
Im April 2021 erklärte der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam seien. Die Begründung: Es wurde ohne Einschränkungen festgelegt, dass der Kunde den AGB-Änderungen durch Nicht-Reagieren zustimme. Die Banken brauchen also nun eine reale Zustimmung des Kunden, die fiktionale beziehungsweise theoretische reicht nicht mehr aus.
In den letzten Monaten haben sich die Banken nun eingehend mit der Frage beschäftigt, was passiert, wenn der Kunde den Änderungen nicht aktiv zustimmt. Viele Banken haben eine Antwort gefunden: Der Kunde wird einfach rausgeschmissen beziehungsweise das Konto wird ihm gekündigt. Gleichzeitig sind die Banken dazu verpflichtet, ihren Kunden bereits getätigte Zahlungen zurückzuerstatten.
Musterfeststellungsklage in Planung
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat bei 43 regionalen und überregionalen Banken nachgehakt, wie sie ihre Erstattungspraxis handhaben. Nur 27 Kreditinstitute antworteten. Ein Teil davon erklärte, dass das BGH-Urteil noch geprüft werde. Andere wollen berechtigte Rückerstattungen nach individueller Prüfung vornehmen. Es werde mitunter aber nur ein „sehr geringer Teilbetrag“ erstattet. Manchmal werden Verbraucher auch gebeten, auf ihre Forderung ganz oder teilweise zu verzichten.
Unklar ist oft, für welchen Zeitraum Kunden Geld zurückverlangen können. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) plant dazu eine Musterfeststellungsklage. Einige Banken und Sparkassen sind nämlich der Meinung, dass nur Entgelterhöhungen angegriffen werden können, die nach 2018 durchgeführt worden sind. Zudem haben die Verbraucherschützer bereits mehrere Institute abgemahnt, weil Kunden das Konto gekündigt wurde, nachdem diese eine Rückzahlung gefordert hatten beziehungsweise Verbraucher beim Einloggen ins Online Banking den AGB zustimmen sollten.